Gilt das für mich?
Ein paar Fragen, dann sehen Sie Empfangs- und Ausstellungspflicht, Fristen, Ausnahmen und die offiziellen Quellen. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
E-Rechnungspflicht · XRechnung · ZUGFeRD
Pflichtklar erklärt die E-Rechnungspflicht in klarem Deutsch. Das kostenlose Werkzeug zeigt Ihnen in wenigen Fragen, welche Fristen und Ausnahmen für Sie gelten können, mit Quellen des Bundesfinanzministeriums.
Frühe Phase: Die Prüfung „Gilt das für mich?“ ist live und kostenlos. Lesen, Prüfen und Erstellen von E-Rechnungen ist noch nicht gebaut.
E-Rechnungen empfangen
Alle inländischen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen entgegennehmen können.
Ausstellen: über 800.000 € Vorjahresumsatz
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, stellt Rechnungen an inländische Unternehmer als E-Rechnung aus.
Übergangsregeln entfallen
Dann gilt die Ausstellungspflicht unabhängig vom Umsatz, mit Ausnahmen, etwa für Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 €.
Stand 27.10.2026, ohne Gewähr, nach § 14 und § 27 Abs. 38 UStG und BMF-Schreiben. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Das Problem
Die Pflicht ist gestaffelt, und welche Stufe für Sie gilt, steht nirgends an einer Stelle.
Empfangen müssen alle Unternehmen seit 2025. Ausstellen müssen Sie je nach Vorjahresumsatz ab 2027 oder spätestens ab 2028. Dazu kommen Ausnahmen für Kleinunternehmer, Rechnungen bis 250 € und steuerfreie Leistungen. Wer wissen will, was für den eigenen Betrieb gilt, muss Gesetz, BMF-Schreiben und Fachartikel selbst zusammensetzen.
Pflichtklar fängt deshalb mit dem Verstehen an: ein kostenloses Werkzeug, das aus wenigen Antworten die möglichen Regeln, Fristen und Ausnahmen zeigt und auf die offiziellen Quellen verweist. Danach wollen wir klären, ob Unternehmen Hilfe beim Lesen, Prüfen und Erstellen von E-Rechnungen brauchen.
Was entsteht
Pflichtklar ist kein Buchhaltungsprogramm und soll sich auf E-Rechnungen beschränken. Ehrlich vorab: Nur der erste Schritt ist gebaut. Ob und was von den beiden anderen kostenpflichtig wird, entscheiden wir erst nach Gesprächen mit Unternehmen. Es gibt noch keine Preise.
Ein paar Fragen, dann sehen Sie Empfangs- und Ausstellungspflicht, Fristen, Ausnahmen und die offiziellen Quellen. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Eingehende Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD lesbar darstellen und auf Formatfehler prüfen. Kostenlose Viewer und Validatoren gibt es bereits; wir klären, ob ein einfacheres Angebot gebraucht wird.
Rechnungen im geforderten Format erstellen, ohne die Buchhaltung zu wechseln. Auch hier gibt es schon kostenlose und günstige Lösungen; ob Pflichtklar dafür eine Nische hat, ist offen.
Häufige Fragen
Ja. Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von inländischen Geschäftspartnern empfangen können, auch Kleinunternehmen. Wie Sie das praktisch umsetzen, klären Sie mit Ihrem Software-Anbieter oder Ihrer Steuerberatung; die offiziellen Quellen verlinkt unser kostenloses Werkzeug.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Bis 31.12.2026 gilt eine Übergangsphase für alle. Für 2027 dürfen Unternehmen mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr noch sonstige Rechnungen ausstellen, danach entfallen die Übergangsregeln. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinunternehmer, Rechnungen bis 250 € und steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG. Stand 27.10.2026; Ihre Einordnung zeigt das Werkzeug „Gilt das für mich?“, den Einzelfall klärt Ihre Steuerberatung.
Eine reine PDF-Datei ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung. Gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD, die ein Programm automatisch lesen kann. Wann sonstige Rechnungen noch erlaubt sind, hängt von den Übergangsfristen und den Ausnahmen ab.
Das ist unser Ziel für das geplante Werkzeug, das noch nicht gebaut ist. Ob Ihre bisherige Software E-Rechnungen erzeugen und empfangen kann, fragen Sie am besten Ihren Anbieter.
Das Werkzeug „Gilt das für mich?“ ist kostenlos. Für das geplante Werkzeug zum Lesen, Prüfen und Erstellen gibt es noch keinen Preis und kein Angebot. Wir klären zuerst im Gespräch mit Unternehmen, was gebraucht wird und was es wert wäre.
Ihre Antworten werden nur in Ihrem Browser ausgewertet und weder gespeichert noch gesendet. Nur wenn Sie sich danach freiwillig auf die Warteliste eintragen, speichern wir Ihre E-Mail-Adresse und, falls Sie es auswählen, Ihre grobe Einordnung.
Nein. Pflichtklar informiert allgemein und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Wir schreiben Ihnen, sobald es etwas Brauchbares zu zeigen gibt, und nicht öfter.
Die Eintragung ist unverbindlich. Wir verwenden Ihre Adresse nur, um Sie über den Start von Pflichtklar zu informieren.